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200 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur

19.11.2025
Die Haushaltskommission der baden-württembergischen Regierungskoalition hat sich Mitte November 2025 auf die Eckpunkte für den Nachtragshaushalt 2025 / 2026 sowie auf die Verwendung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität verständigt. Aus dem Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro entfallen auf Baden-Württemberg 13,15 Milliarden Euro. Nach dem Beschluss der Haushaltskommission sollen in Baden-Württemberg aus dem Sondervermögen 200 Millionen Euro in die Infrastruktur der Inneren Sicherheit investiert werden – insbesondere in den Katastrophenschutz sowie in die Drohnenabwehr.

Die Kreisfeuerwehrverbände des Landes und allen voran, der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg, begrüßen diese Entscheidung ausdrücklich. Es wird betont: Im Katastrophenschutz sind Investitionen jetzt dringend notwendig. Besonders die Feuerwehren haben große Erwartungen.

Thesen zum Katastrophenschutz bereits seit 2022

Mit Erfahrungen aus der Bewältigung der Corona-Lage und dem Einsatz nach der Über-flutung im Ahrtal hat der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg bereits 2022 zehn Thesen für ein neues Katastrophenschutzgesetz aufgestellt. Die Thesen markieren Eckpunkte und Erwartungen zur Stärkung des Katastrophenschutzes – zum Schutz der Bevölkerung im Land. Angesichts zunehmender Krisenlagen und neuer Bedrohungen – von Naturereignissen bis hin zu Cyberangriffen und kriegerischen Handlungen – steht der Katastrophen-schutz vor enormen Herausforderungen. Daraus ergeben sich bereits Erwartungen für Investition in Technik und Material. Mit der nun angekündigten Finanzierung kann dies erfolgen.

Feuerwehren leisten Katastrophenhilfe. Die Feuerwehren in Baden-Württemberg sind die tragende Säule der Gefahrenabwehr – verlässlich, kompetent und jederzeit einsatzbereit. Ob bei Bränden, Verkehrsunfällen oder Katastrophenlagen: Die Feuerwehren sind – innerhalb von nur wenigen Minuten – meist die ersten Einsatzkräfte vor Ort und verfügen über die notwendige Stärke und Ausdauer, um lang andauernde Lagen – auch über Tage hinweg – bewältigen zu können. Die Feuerwehren leisten, über ihren kommunalen Auftrag nach dem Feuerwehr-gesetz hinaus, im Katastrophenschutz verlässlich eine Vielzahl von Aufgaben. Und die Feuerwehren stellen zudem die größte Anzahl von Einsatzkräften für den Katastrophenschutz in Baden-Württemberg.

Auf örtlicher Ebene:
Auf kommunaler Ebene sind die Feuerwehrhäuser Anlaufpunkte bei Stromausfällen. Die Feuerwehren sind bei allen Einsatzlagen schnell und oft als erstes präsent. Die Einsatzkräfte unterstützen auch über ihre Kernzuständigkeit hinaus – beispielsweise bei der Patientenversorgung bei einem Massenanfall von Verletzten.

Überörtliche Hilfe:
Im Katastrophenfall sind die Feuerwehren überörtlich, auch über die Landesgrenzen hinaus, einsatzbereit mit Einheiten zur Brandbekämpfung und technischen Hilfe bei Unfällen, Erdbeben, Überflutungen und zum Schutz gegen CBRN-Gefahren (Gefahrstoffe). Eine weitere Schlüsselkompetenz haben die Feuerwehren bei der Einsatzleitung – im eigenen Zuständigkeitsgebiet ebenso wie bei überörtlichen Einsätzen.

Finanzierung der Einsatzmittel
Für die Aufgaben im Katastrophenschutz haben die Gemeinden in den letzten Jahrzehnten den größten Teil der Einsatzfahrzeuge und Ausstattung finanziert. Allerdings: Katastrophenschutz ist eine Landesaufgabe, die von der Feuerwehr kompetent und zuverlässig übernommen wird. Ohne die Feuerwehren kann es keinen funktionierenden Schutz der Bevölkerung geben. Und genau deshalb ist es völlig klar, dass insbesondere die Gemeinden in der derzeit angespannten Haushaltslage für ihre Feuerwehren auch von der Finanzierung für den Katastrophenschutz profitieren müssen. Es kann nicht sein, dass die Gemeinden als Träger der Feuerwehr auch sämtliche Ausgaben rund um den Katastrophenschutz abdecken müssen!
Die Feuerwehren sind die erste und verlässlichste Säule des Bevölkerungsschutzes. Sie dürfen bei der Mittelverteilung nicht länger übersehen werden. Die Entscheidung, aus dem Sondervermögen Infrastruktur jetzt in den Katastrophenschutz zu investieren, kommt zum richtigen Moment und ist dringend erforderlich.

Ausstattung der Feuerwehren
Konkret können beispielhaft die folgenden notwendigen Investitionen in die Ausrüstung der Feuerwehren für Aufgaben des Katastrophenschutzes genannt werden:
• Material zum Hochwasserschutz
• Hochgeländegängige Logistikfahrzeuge und Erkundungsfahrzeuge zum Einsatz in unzugänglichen Gebieten
• Ausstattung zur Durchhaltefähigkeit bei mehrtägigen Einsätzen: Ersatzkleidung, Verpflegungsvorräte, Hygienesysteme und mobile Schlafplätze
• Gerätschaften zur Notstromversorgung
• Einsatzleitfahrzeuge und moderne Kommunikationsmittel wie Satellitenfunk und satellitengestützter Internetzugang
• Erweiterung und Modernisierung von Feuerwehrhäusern.

Die Feuerwehren sind verlässlich einsatzbereit, sie sind die tragende Säule der Gefahrenabwehr. Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg als die Interessen-vertretung der 200.000 Feuerwehrangehörigen in unserem Heimatland, mit seinen Stadt- und Kreisfeuerwehrverbänden, steht gerne dazu bereit, gemeinsam mit der Landesregierung jetzt den Bevölkerungsschutz in Baden-Württemberg weiterzuentwickeln und schrittweise – aber konsequent – an die Bedürfnisse der neuen Realität anzupassen.

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