Ehrungen
Auf den folgenden Seiten stellen wir die Ehrungen der jeweiligen Jahre in Listenform zur Verfügung:
Ehrungsanträge
Nachfolgend stellen wir Informationen zu verschiedenen Ehrungen zur Verfügung.
Die Antragsfrist für Ehrungen ist in der Regel der 31. Oktober des Vorjahres. Ehrungen sollten bis zu diesem Datum für Ehrungen des Kreis-, Landes- oder des Deutschen Feuerwehrverbandes eingereicht werden.
Falls es doch einmal kurzfristig erforderlich ist:
In Ausnahmefällen kann ein Ehrungsantrag auch kurzfristig eingereicht werden. Die rechtzeitige Ausstellung der Urkunde und die Lieferung des Ehrenzeichens sind dann jedoch nicht garantiert.
Bitte beachten Sie die Antragsfristen für die Ehrungen sowie eine ausreichende Vorlaufzeit. In der Regel sollte eine Frist von 6 Wochen zwischen Beantragung und Ehrungstermin nicht unterschritten werden.
An dieser Stelle sei auch auf unsere Publikationen zum richtigen Tragen von Orden und Ehrenzeichen verwiesen, die Sie im Bereich Publikationen und Downloads herunterladen können.
Die Antragsfrist für Ehrungen ist in der Regel der 31. Oktober des Vorjahres. Ehrungen sollten bis zu diesem Datum für Ehrungen des Kreis-, Landes- oder des Deutschen Feuerwehrverbandes eingereicht werden.
Falls es doch einmal kurzfristig erforderlich ist:
In Ausnahmefällen kann ein Ehrungsantrag auch kurzfristig eingereicht werden. Die rechtzeitige Ausstellung der Urkunde und die Lieferung des Ehrenzeichens sind dann jedoch nicht garantiert.
Bitte beachten Sie die Antragsfristen für die Ehrungen sowie eine ausreichende Vorlaufzeit. In der Regel sollte eine Frist von 6 Wochen zwischen Beantragung und Ehrungstermin nicht unterschritten werden.
An dieser Stelle sei auch auf unsere Publikationen zum richtigen Tragen von Orden und Ehrenzeichen verwiesen, die Sie im Bereich Publikationen und Downloads herunterladen können.
Kreisfeuerwehrverband
Nachfolgend ist die Ehrenordnung des Kreisfeuerwehrverbandes sowie das Antragsformular für die Ehrennadeln des Kreisfeuerwehrverbandes zum Download bereitgestellt. Das Antragsformular ist ausgefüllt und unterschrieben, im Original oder als Scan an den Kreisfeuerwehrverband zu übermitteln.
Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg
Deutscher Feuerwehrverband
Antrag Ehrenkreuz Ehrennadel Ehrenmedaille (DFV)
160 KB
download
Antrag Förderschild Partner der Feuerwehr
347 KB
download
Antrag Medaille für internationale Zusammenarbeit
227 KB
download
Weiterführende Informationen:
Übermittlung eines Ehrungsantrags (KFV, LFV, DFV)
Über das nachfolgende Formular haben Sie die Möglichkeit, uns einen vollständig ausgefüllten Ehrungsantrag zukommen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass als Dateiformat ausschließlich das PDF-Format akzeptiert wird. Bitte scannen Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag und speichern Sie ihn als PDF-Datei. Anderei Dateiformate werden aus Sicherheitsgründen ohne Rücksprache gelöscht.
Innenministerium Baden-Württemberg
Wichtiger Hinweis:
Die Ehrungen und Auszeichnungen des Innenministeriums sind nicht bei den Verbänden zu beantragen. Der Download wird hier als Service der Vollständigkeit halber angeboten. Die Anträge für diese Auszeichnungen und Ehrungen sind beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich 520 Brand- und Bevölkerungsschutz, einzureichen!
Der Antrag auf Auszeichnung ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber muss bis zum 30. April des laufenden Jahres für die Ehrung in demselben Jahr eingereicht werden.
Die Ehrungen und Auszeichnungen des Innenministeriums sind nicht bei den Verbänden zu beantragen. Der Download wird hier als Service der Vollständigkeit halber angeboten. Die Anträge für diese Auszeichnungen und Ehrungen sind beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich 520 Brand- und Bevölkerungsschutz, einzureichen!
Der Antrag auf Auszeichnung ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber muss bis zum 30. April des laufenden Jahres für die Ehrung in demselben Jahr eingereicht werden.
Vergabegrundsätze ehrenamtsfreundliche Arbeitgeber
59 KB
download
Antrag ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber im Bevölkerungsschutz
1,10 MB
download
Vorschlagsliste Feuerwehr-Ehrenzeichen
255 KB
download
VwV-Feuerwehr-Ehrenzeichen 2018
18 KB
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Weitere Informationen:
Website des Innenministeriums zu Feuerwehr-Ehrenzeichen
Website des Innenministeriums zur Auszeichnung Ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber
Website des Innenministeriums zu Feuerwehr-Ehrenzeichen
Website des Innenministeriums zur Auszeichnung Ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber
Beförderungen
Beförderungen werden durch die Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums geregelt und liegen somit nicht im Zuständigkeitsbereich des Kreisfeuerwehrverbandes. Da Beförderungen regelmäßig im Zusammenhang mit Ehrungen in derselben Veranstaltung stattfinden, weisen wir an dieser Stelle rein informell auf dieses Thema hin.
Informationen zu dem Thema sind auf der Website der Landesfeuerwehrschule abrufbar. Dort ist die Information in den Dokumenten zur VwV Feuerwehrbekleidung und Dienstgrade zu finden.
Durch die Regelung der Verwaltungsvorschrift ist die Vergabe der oberen Dienstgrade für Brandmeister abhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde bzw. Stadt oder des Orts- bzw. Stadtteils und kann sich daher von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden:
Informationen zu dem Thema sind auf der Website der Landesfeuerwehrschule abrufbar. Dort ist die Information in den Dokumenten zur VwV Feuerwehrbekleidung und Dienstgrade zu finden.
Durch die Regelung der Verwaltungsvorschrift ist die Vergabe der oberen Dienstgrade für Brandmeister abhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde bzw. Stadt oder des Orts- bzw. Stadtteils und kann sich daher von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden:
Gemeinde mit weniger als 15.000 Einwohnern
| BM | OBM | HBM | Ltd. HBM | |
| Kommandant (amtierend) | höchstmöglicher Dienstgrad | |||
| Stv. Kommandant (amtierend) | höchstmöglicher Dienstgrad | |||
| Zugführer (nur, wenn es in der Feuerwehr keine Abteilungen gibt) | höchstmöglicher Dienstgrad |
Gemeinde mit mehr als 15.000 Einwohnern
| BM | OBM | HBM | Ltd. HBM | |
| Kommandant (amtierend) | höchstmöglicher Dienstgrad | |||
| Stv. Kommandant (amtierend) | höchstmöglicher Dienstgrad | |||
| Zugführer (nur, wenn es in der Feuerwehr keine Abteilungen gibt) | höchstmöglicher Dienstgrad |
Abteilung in Ortsteil mit weniger als 15.000 Einwohnern
| BM | OBM | HBM | Ltd. HBM | |
| Kommandant (amtierend) | höchstmöglicher Dienstgrad | |||
| Stv. Kommandant (amtierend) | höchstmöglicher Dienstgrad | |||
| Zugführer in Abteilung | höchstmöglicher Dienstgrad |
Abteilung in Ortsteil mit mehr als 15.000 Einwohnern
| BM | OBM | HBM | Ltd. HBM | |
| Kommandant (amtierend) | höchstmöglicher Dienstgrad | |||
| Stv. Kommandant (amtierend) | höchstmöglicher Dienstgrad | |||
| Zugführer in Abteilung | höchstmöglicher Dienstgrad |
Der höchstmögliche Dienstgrad gibt das Ende der Beförderungsstufen an. Bis dorthin werden die Beförderungen regulär nach den bekannten Vorschriften durchgeführt. Bei Neuantritt eines Amts (z. B. nach einer Wahl) erfolgt keine direkte Beförderung (Zwischenstufen werden nicht übersprungen).


