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Ehrungen

Auf den folgenden Seiten stellen wir die Ehrungen der jeweiligen Jahre in Listenform zur Verfügung:
 

Ehrungsanträge

Nachfolgend stellen wir Informationen zu verschiedenen Ehrungen zur Verfügung.

Die Antragsfrist für Ehrungen ist in der Regel der 31. Oktober des Vorjahres. Ehrungen sollten bis zu diesem Datum für Ehrungen des Kreis-, Landes- oder des Deutschen Feuerwehrverbandes eingereicht werden.

Falls es doch einmal kurzfristig erforderlich ist:
In Ausnahmefällen kann ein Ehrungsantrag auch kurzfristig eingereicht werden. Die rechtzeitige Ausstellung der Urkunde und die Lieferung des Ehrenzeichens sind dann jedoch nicht garantiert.
Bitte beachten Sie die Antragsfristen für die Ehrungen sowie eine ausreichende Vorlaufzeit. In der Regel sollte eine Frist von 6 Wochen zwischen Beantragung und Ehrungstermin nicht unterschritten werden.

An dieser Stelle sei auch auf unsere Publikationen zum richtigen Tragen von Orden und Ehrenzeichen verwiesen, die Sie im Bereich Publikationen und Downloads herunterladen können.
 

Kreisfeuerwehrverband

Nachfolgend ist die Ehrenordnung des Kreisfeuerwehrverbandes sowie das Antragsformular für die Ehrennadeln des Kreisfeuerwehrverbandes zum Download bereitgestellt. Das Antragsformular ist ausgefüllt und unterschrieben, im Original oder als Scan an den Kreisfeuerwehrverband zu übermitteln.

Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg

Deutscher Feuerwehrverband

Weiterführende Informationen:
Übermittlung eines Ehrungsantrags (KFV, LFV, DFV)
Über das nachfolgende Formular haben Sie die Möglichkeit, uns einen vollständig ausgefüllten Ehrungsantrag zukommen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass als Dateiformat ausschließlich das PDF-Format akzeptiert wird. Bitte scannen Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag und speichern Sie ihn als PDF-Datei. Anderei Dateiformate werden aus Sicherheitsgründen ohne Rücksprache gelöscht.
max. 10 MB
* Pflichtfelder

Innenministerium Baden-Württemberg

Wichtiger Hinweis:
Die Ehrungen und Auszeichnungen des Innenministeriums sind nicht bei den Verbänden zu beantragen. Der Download wird hier als Service der Vollständigkeit halber angeboten. Die Anträge für diese Auszeichnungen und Ehrungen sind beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich 520 Brand- und Bevölkerungsschutz, einzureichen!

Der Antrag auf Auszeichnung ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber muss bis zum 30. April des laufenden Jahres für die Ehrung in demselben Jahr eingereicht werden.

Beförderungen

Beförderungen werden durch die Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums geregelt und liegen somit nicht im Zuständigkeitsbereich des Kreisfeuerwehrverbandes. Da Beförderungen regelmäßig im Zusammenhang mit Ehrungen in derselben Veranstaltung stattfinden, weisen wir an dieser Stelle rein informell auf dieses Thema hin.
Informationen zu dem Thema sind auf der Website der Landesfeuerwehrschule abrufbar. Dort ist die Information in den Dokumenten zur VwV Feuerwehrbekleidung und Dienstgrade zu finden.

Durch die Regelung der Verwaltungsvorschrift ist die Vergabe der oberen Dienstgrade für Brandmeister abhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde bzw. Stadt oder des Orts- bzw. Stadtteils und kann sich daher von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden:
Gemeinde mit weniger als 15.000 Einwohnern
 BMOBMHBMLtd. HBM
Kommandant (amtierend)  höchstmöglicher Dienstgrad 
Stv. Kommandant (amtierend) höchstmöglicher Dienstgrad  
Zugführer
(nur, wenn es in der Feuerwehr keine Abteilungen gibt)
 höchstmöglicher Dienstgrad  
Gemeinde mit mehr als 15.000 Einwohnern
 BMOBMHBMLtd. HBM
Kommandant (amtierend)   höchstmöglicher Dienstgrad
Stv. Kommandant (amtierend)  höchstmöglicher Dienstgrad 
Zugführer
(nur, wenn es in der Feuerwehr keine Abteilungen gibt)
  höchstmöglicher Dienstgrad 
Abteilung in Ortsteil mit weniger als 15.000 Einwohnern
 BMOBMHBMLtd. HBM
Kommandant (amtierend) höchstmöglicher Dienstgrad  
Stv. Kommandant (amtierend)höchstmöglicher Dienstgrad   
Zugführer in Abteilunghöchstmöglicher Dienstgrad   
Abteilung in Ortsteil mit mehr als 15.000 Einwohnern
 BMOBMHBMLtd. HBM
Kommandant (amtierend)  höchstmöglicher Dienstgrad 
Stv. Kommandant (amtierend) höchstmöglicher Dienstgrad  
Zugführer in Abteilung höchstmöglicher Dienstgrad  
Der höchstmögliche Dienstgrad gibt das Ende der Beförderungsstufen an. Bis dorthin werden die Beförderungen regulär nach den bekannten Vorschriften durchgeführt. Bei Neuantritt eines Amts (z. B. nach einer Wahl) erfolgt keine direkte Beförderung (Zwischenstufen werden nicht übersprungen).