Tipps für das Silvesterfeuerwerk
29.12.2025Richtiger Umgang mit Feuerwerkskörpern und Böllern
Jedes Jahr gibt es zahlreiche Verletzungen, Unfälle, Brände und Streit wegen der Nutzung von Feuerwerk. Wir haben nachfolgend einige Informationen zum Thema zusammengetragen und legen allen die Berücksichtigung nahe, um einen schönen Jahreswechsel zu erleben.
Erwerb, Nutzung und Lagerung
Das Jahresende naht und damit auch die Vorfreude auf das Silvesterfeuerwerk. Nach wie vor ist das Zünden von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel beliebt und wird von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern um Mitternacht praktiziert.
Feuerwerksartikel werden in verschiedene Klassen unterteilt (F1-F4). Artikel der Klassen F1 (Kleinstfeuerwerk) und F2 (Kleinfeuerwerk) sind in Deutschland für den Gebrauch durch Privatpersonen - also Personen mit entsprechender Ausbildung und z. T. nur mit Fachkundenachweis - zugelassen. Die Klassen F3 und F4 sind Personen mit entsprechender Ausbildung und Fachkenntnis vorbehalten.
Die Nutzung von Feuerwerk der Klasse F1 ist durch Personen ab dem vollendeten zwölften Lebensjahr zugelassen (z. B. Wunderkerzen, Knallerbsen, Tischfeuerwerk).
Für die Feuerwerksklasse F2 muss die verwendende Person volljährig sein.
In einem PKW dürfen nicht mehr als 50 kg Feuerwerkskörper befördert werden.
Es sei darauf hingewiesen, dass der Erwerb, Lagerung und das Verwenden von nicht zugelassenem Feuerwerk bzw. von nicht zugelassenen Böllern in Deutschland eine Straftat sein kann. Neben den Gefahren für Leib und Leben sowie der Unversehrtheit von Hab und Gut besteht also auch die Möglichkeit rechtlicher Konsequenzen bei Erwerb, Besitz und Verwendung.
Die Herstellung eigener Feuerwerkskörper – gleich welcher Art und Größe – ist verboten. Gleiches gilt für die Manipulation an zugelassenen Feuerwerkskörpern und Böllern.
Der Verkauf von Feuerwerk ist vom 29. bis 31. Dezember erlaubt.
Das Abbrennen von Feuerwerk ist in der Zeit vom 31. Dezember ab 0:00 Uhr bis zum 1. Januar 24:00 Uhr erlaubt.
Woran ist ein zugelassenes Feuerwerk zu erkennen?
Welches Feuerwerk legal im Umlauf ist und durch Privatpersonen verwendet werden darf, ist an der Kennzeichnung auf der Verpackung zu erkennen. Das Feuerwerk muss von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) geprüft werden. Auf der Verpackung sind anschließend folgende Angaben zu erkennen:
- Registriernummer
- Kategorie (z. B. F2)
- CE-Kennzeichnung
Vom Abbrennen übriger Feuerwerkskörper aus dem Vorjahr wird abgeraten, da durch die Aufnahme von Feuchtigkeit das Abbrennverhalten verändert sein kann.
Checkliste für den Gebrauch von Feuerwerk
- Zulassung in Deutschland prüfen
- Altersbeschränkung beachten
- Feuerwerk nur in nüchternem Zustand zünden
- Gebrauchsanweisung beachten; Anwendung in Innenräumen nur, wenn dies gemäß Herstellerangabe ausdrücklich erlaubt ist.
- Feuerwerk niemals aus der Hand abfeuern
- Feuerwerkskörper vor dem Zünden stabil positioneren
- Sicherheitsabstände einhalten (F1 = 1 m; F2 = 8 m; evtl. weiter, falls Herstellervorgabe)
- Prüfung der Flugbahn auf Hindernisse (z. B. Dachvorsprung, Balkon, Bäume)
- Keine Verwendung bei zu starkem Wind; Windrichtung beachten
- Zündschnüre nicht kürzen
- Feuerwerkskörper nicht bündeln
- Sichtprüfung der Feuerwerkskörper: Falls beschädigt/mangelbehaftet, nicht verwenden!
- Fehlgezündete Feuerwerkskörper bzw. Blindgänger nicht nochsmals anzünden; Sicherheitsabstand wahren!
- Kein Feuerwerk zünden in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Reet- oder Fachwerkhäusern sowie Bereichen mit großen Menschenansammlungen. In einigen Städten gibt es zusätzliche Verbotszonen.
Nach der Nutzung von Feuerwerkskörpern
Das Aufräumen gehört auch dazu. Nachdem alles abgekühlt ist, sind die verbliebenen Reste einzusammeln. Mit CE-Kennzeichen gekennzeichnete Feuerwerkskörper-Reste können im Hausmüll entsorgt werden.
Die vorstehenden Informationen sind unverbindlich und keine Rechtsberatung. Im Zweifelsfall muss die Richtigkeit individuell geprüft werden.
Quellenangaben:
DGUV-Merkblatt „Sicherer Umgang mit Feuerwerk“ • 11/2023 • Hintergrundinformationen für die Lehrkraft.
Pressemitteilung des DFV Nr. 70/2025 vom 19.12.2025.
Information des WDR vom 26.12.2025 11:33 Uhr.
Titelbild: Zuzanka Galczynska (Unsplash)
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